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05.09.2010 20:43  

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AGB

1. Geltung der Bedingungen, Angebot und Vertragsschluß

1.1 Alle Verträge über unsere Lieferungen/Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbeziehungen zustande. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung, und werden durch Vertragsabschluß anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Insofern sind anders lautende Bestimmungen des Auftragebers für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Verarbeiten wir Unterlagen, Informationen, Daten, Adressen oder Materialien des Auftraggebers, gelten unsere Preise grundsätzlich und ausschließlich für die Be- und Verarbeitung unter normalen Bedingungen. Nicht erkennbarer Mehraufwand und Sonderarbeiten werden zusätzlich berechnet. Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Texte, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, die Anlieferung/Zusendung von Material/Daten oder (spätestens) mit der An- bzw. Abnahme unserer Lieferung/Leistung. Erfolgt unsererseits keine schriftliche Auftragsbestätigung gilt die ausgestellte Rechnung zugleich als nachträgliche Auftragsbestätigung.

2. Information und Vertraulichkeit

2.1 Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehung alle erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischer Datenverarbeitung zu speichern, zu verarbeiten und firmenintern weiterzugeben.
2.2 Verarbeiten wir Unterlagen, Informationen, Daten oder Adressen des Auftraggebers verpflichten wir uns zur Wahrung der geschäftsüblichen Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere garantieren wir, daß die Unterlagen, Informationen, Daten oder Adressen ausschließlich für den im Auftrag festgelegten Zweck sowohl sachlich als auch zeitlich eingesetzt, Dritten weder zugänglich gemacht noch weitergegeben werden und während der Auftragsabwicklung sorgfältig behandelt und nicht manipuliert werden.

3. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Inhaltsverantwortung

3.1 An sämtlichen von uns oder nach Vertragsabschluß, gelieferten Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Entwürfen, Layouts, Texten, Rechercheergebnissen, Analysen, Konzepten und sonstigen geistigen Produkten wie z.B. Informationen und Verfahren behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen hin bzw. wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder aufgelöst wird, sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Wird der Vertrag während der Zusammenarbeit aufgelöst, behalten wir uns die Geltendmachung bereits entstandenen Aufwandes und des Honorars für bereits erbrachte Lieferungen/Leistungen vor.
3.2 Der Auftraggeber ist rechtlich verantwortlich für den Inhalt der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Informationen, Daten, Adressen und Materialien, insbesondere Text- und Bildunterlagen, bezüglich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Einhaltung etwaiger Urheber- oder sonstiger Schutzrechte Dritter. In allen Fällen stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei.
3.3 Werden Werbemittel nach Angaben des Auftraggebers hergestellt, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch deren Anfertigung bzw. Weiterverarbeitung geltende gesetzliche Bestimmungen und etwaige gewerbliche Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Von hergestellten Werbemitteln und konfektionierten Werbesendungen erhalten wir bis zu 10 Belegexemplare. Wir sind berechtigt, von diesen Produkten auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbungszwecke oder zur Teilnahme an Wettbewerben herzustellen und zu verbreiten.

4. Auftragsabwicklung und Lieferung

4.1 Alle vom Auftraggeber anzuliefernden Unterlagen, Informationen, Daten, Adressen und Materialien sind uns rechtzeitig frei Haus anzuliefern. Der Auftraggeber ist für einwandfreies Material, insbesondere Druckunterlagen, verantwortlich und trägt für ihre Verarbeitung das volle Risiko. Zu deren Überprüfung hinsichtlich Quantität und Qualität sind wir nicht verpflichtet. Für erkennbar ungeeignete Unterlagen, Informationen, Daten, Adressen und Materialien fordern wir unverzüglich Ersatz.
4.2 Zum Ausgleich von Auslagendifferenzen und maschinell bedingten Stückverlusten ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % bei schwieriger Verarbeitung bis 10 % erforderlich. Entsprechen die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Materialien und per EDV zu verarbeitenden Daten den vereinbarten Vorgaben, oder lassen sich nicht einwandfrei verarbeiten, werden zusätzliche Leistungen entsprechend den Preisen für Sonderarbeiten der jeweils gültigen Preisliste berechnet
4.3 Lagern wir Material oder Restmengen des Auftraggebers aufgrund eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, länger als die Auftragsabwicklung notwendig, sind wir berechtigt, die angefallenen Lagerkosten zu berechnen. Nicht abgeholtes Restmaterial lagern wir längsten 6 Monate. Danach sind wir berechtigt, die Restmengen zu vernichten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet 6 Monate nach Erledigung des Auftrages bzw. Lieferung/Leistung.
4.4 Liefertermine und Fristen für unsere Lieferungen/Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich unter kalendermäßiger Bestimmung zugesagt und bestätigt wurden, und der Auftraggeber die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt hat. Wurde kein bestimmter Liefertermin vereinbart, so erfolgt Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferung. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
4.5 Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware/Leistung unser Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Ware /Leistung versand- bzw. abholbereit ist. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt von unvorhergesehene Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Liefer-, Betriebs- Maschinen- oder Verkehrstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Materialausfall. Sind wir mit einer Lieferung/Leistung mehr als 8 Wochen in Verzug, kann der Besteller nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Soweit Lieferverzögerungen länger als 12 Wochen dauern, sind auch wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Der Versand der Ware/Leistung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl der Transportform, des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt uns. Alle Sendungen zum, einschließlich etwaiger Rücksendungen vom Auftrageber sowie etwaige Lagerkosten bei Lieferbereitschaft gehen auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware/Leistung unser Lager verlässt bzw. bei Übergabe an den Frachtführer. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6. Preise und Zahlung

6.1 Unsere Preise für Lieferungen/Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. EU verstehen sich netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise für Lieferungen/Leistungen ins übrige Ausland verstehen sich netto in EURO zuzüglich Bankspesen. Alle Lieferungen/Leistungen verstehen sich zuzüglich Verpackungskosten, Versandspesen, Mehrkosten für Materialabholung und Materialanlieferung, Eilsendungen, Transportversicherungen, Porto und sonstiger Gebühren.
6.2 Wechsel nehmen wir nicht an, die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ebenso wie die Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorkasse ausdrücklich vor. Eine Zahlung gilt erst mit der Gutschrift des Forderungsbetrags auf unserem Konto als erfolgt.
6.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart oder auf der jeweiligen Rechnung vermerkt sind unsere Rechnungen fällig und wie folgt zu zahlen:
- Dienstleistungen: 10 Tage ab Rechnungsdatum rein netto zzgl. MwSt. ohne Abzug.
- Porto- und Auslagenrechnungen: sofort rein netto ohne Abzug
- alle sonstigen Rechnungen: sofort rein netto ohne Abzug.
6.4 Skonti sind in der Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Bei Dienst- oder Werksleistungen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Sämtliche Zahlungen rechnen wir grundsätzlich auf die älteste Schuld an. Die Aufforderung, Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Beanstandungen ist nicht zulässig.
6.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen (Zinssatz für offene Kontokorrentkredite), mindestens jedoch 5 %-Punkte über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.

7. Porto und Auslagen

7.1 Bei Postversand ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, das Porto vom Auftraggeber bis zum Versandtermin gesondert rein netto ohne Abzug zu zahlen, da das Porto bei der Auflieferung gleich an die Post AG entrichtet werden muß. Für das Porto wird vorab eine separate Postrechnung ausgestellt. Bitte beachten Sie:
- bei Überweisung oder Barzahlung muss das Porto bis zum Versandtermin 16 Uhr auf unserem Konto gutgeschrieben sein oder bar gegen Quittung bis zum Versandtermin 16 Uhr an uns bezahlt werden.
- Scheckzahlung ist ebenfalls möglich, allerdings verschiebt sich dann der Versandtermin bis zu dem Tag an dem der Scheck unwiderruflich auf unserem Konto gutgeschrieben wird.
- alternativ kann das Porto durch die DT. Post AG per Lastschrift von Konto des Kunden abgebucht werden. Der Kunde benötigt hierzu eine Kundennummer und eine Postcard von der Dt. Post AG und nimmt an deren Lastschriftverfahren teil. Diese Möglichkeit besteht nur bei einer Frankierung mit Freimachungsvermerk. Nach dem Versand gibt es eine exakte Portokostenaufstellung, auf Wunsch mit einer Kopie des Einlieferbelegs der Dt. Post AG. Vor Eingang der Portozahlung sind wir nicht zur Postauflieferung verpflichtet. Zugesagte Postauflieferungstermine verlieren dann ihre Gültigkeit.
7.2 Porto- und alle sonstigen Auslagenrechnungen sind sofort (mit Rechnungsdatum) fällig. Sie gehören nicht zum Rechnungsbetrag und können daher weder gestundet werden, noch sind sie Bestandteil von Rabatten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verauslagter (Porto) Gelder werden Verzugzinsen in Höhe von 8,25 v. H. ab Rechnungsdatum berechnet, mindestens jedoch 10,00 EUR. Scheckzahlungen für verauslagte (Porto) Gelder werden nicht angenommen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Lieferungen/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Verarbeitung uns gelieferter Waren bzw. Vorleistungen werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren bzw. Leistungen oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern.
8.2 Davon ausgenommen sind alle von uns im Auftrag angefertigten Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Entwürfe, Layouts, Texte, Rechercheergebnisse, Analysen, Konzepte und sonstigen geistigen Produkten wie z.B. Informationen und Verfahren, die unser geistiges Eigentum darstellen.
8.3 Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtgrunde entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber an uns zur Sicherung ab. Er ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller bzw. Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Die Interventionskosten gehen zu seinen Lasten.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang der Lieferung/Leistung schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt.
9.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf bis zu 2 Nachbesserungen bzw. Ersatz (bei Rückgabe der beanstandeten Lieferung/Leistung) oder auf die Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Lieferung/Leistung. Ist fehlerfreie Lieferung/Leistung nicht möglich, kann der Auftraggeber angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Macht der Auftraggeber von seinem Recht auf Minderung bzw. Rücktritt keinen Gebrauch, können wir unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Sollte die Beanstandung nicht auf einen Fehler unsererseits beruhen, berechnen wir zusätzlich erbrachte Leistungen entsprechend den Preisen für Sonderarbeiten unserer jeweils gültigen Preisliste.
9.3 Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Verschleiß sind von der Gewährleistung ebenso ausgeschlossenen wie weitere (Schadenersatz)Ansprüche gleich welcher Art, einschließlich solcher wegen Folgeschäden, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung unsererseits zurückzuführen. Bei Beschädigung oder Verlust von uns zur Verarbeitung bereitgestellten Unterlagen, Informationen, Daten, Adressen und Materialien haften wir maximal in Höhe des Materialwertes. Die Versicherung von über unsere Haftung hinausgehenden Risiken ist Sache des Auftraggebers.
9.4 Ergebnisse, Einschätzungen und Empfehlungen im Rahmen von Untersuchungen, Analysen oder ausgearbeiteten Konzepten basieren auf unserer persönlichen Meinungsbildung und unterliegen daher keiner Haftung. Für Schäden, die in der Folge der Umsetzung und Durchführung von Empfehlungen, Untersuchungen, Analysen und Konzepten entstanden sind, sowie Folge- und Ausfallschäden einschließlich entgangenem Gewinn haften wir nicht.
9.5 Bei Postversand übernehmen wie keine Gewähr für die Richtigkeit der uns von der Deutschen Post AG gegebenen Auskünfte. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Herstellung und Konfektionierung von Werbesendungen bzw. deren Postauflieferung die Einhaltung von Gewichtsgrenzen, Portogrenzen und Postbestimmungen des durch den Auftraggeber angelieferten Materials zu prüfen. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht. Auch sind wir nicht verpflichtet, die Einhaltung von bestimmten Zustellungsterminen zu überprüfen.

10. Adressen

10.1 Adressen werden gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt und unterliegen damit permanenter Veränderung. Deshalb können wir weder eine Garantie für die postalische Richtigkeit, Vervollständigung der Anschrift, für die Klassifizierung nach Branchen und Berufsgruppen, noch dafür, das ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der letzten Erfassung bzw. Aktualisierung ausgegeben hat oder von Dritten ausgegeben wurde, bei Auslieferung übernehmen.
10.2 Beschaffen wir im Auftrag Adressen von dritten, treten wir lediglich als Adressenmakler auf. Für unrichtige Adressen oder sonstige Mängel des Anschriftenmaterials können wir nicht in Anspruch genommen werden. Auch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters bzw. Eigentümers der von uns vermittelten und beschafften Adressen, unabhängig vom Ort deren Weiterverarbeitung.

11. Nebenabreden und Teilwirksamkeit

11.1 Mündliche, telegrafische oder telefonische Abmachungen haben ohne unsere schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
11.2 Zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis,
dessen Entstehen und Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bergheim.



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